Sehr verehrter Herr Doktor!
Wenn wir Ihre Zuschrift in Sachen Kraus veröffent
lichen, so geschieht es lediglich
aus Bereitwilligkeit, nicht aber
unter dem Zwange des § 22. Ihre Berichtigung ist
nämlich, wie wir
Ihnen zur
Darnachrichtigung mitteilen, alles andere nur keine Be
richtigung. Sie schreiben nicht
einmal, wer Ihr Mandant ist. Sie
unterlassen es, eine Vollmacht
beizulegen und ausserdem ist der
ganze zweite Teil eine Berichtigung, zu der nur Herr
Forest er
mächtigt wäre, nicht aber Herr Karl Kraus.
Nur auf
unsere ausserordentliche Wertschätzung
für Herrn Karl Kraus veranlasst uns, die Zuschrift
unverändert
zum Abdruck zu
bringen.
Hochachtungsvoll
Bettauer