Sehr verehrter Herr Doktor!


Wenn wir Ihre Zuschrift in Sachen Kraus veröffent
lichen, so geschieht es lediglich aus Bereitwilligkeit, nicht aber
unter dem Zwange des § 22. Ihre Berichtigung ist nämlich, wie wir
Ihnen zur Darnachrichtigung mitteilen, alles andere nur keine Be
richtigung. Sie schreiben nicht einmal, wer Ihr Mandant ist. Sie
unterlassen es, eine Vollmacht beizulegen und ausserdem ist der
ganze zweite Teil eine Berichtigung, zu der nur Herr Forest er
mächtigt wäre, nicht aber Herr Karl Kraus.


Nur auf unsere ausserordentliche Wertschätzung
für Herrn Karl Kraus veranlasst uns, die Zuschrift unverändert
zum Abdruck zu bringen.


Hochachtungsvoll
Bettauer


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