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zu U I 2/23
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Unter Berufung auf den
§ 23 P.G.
ersuche ich die folgende
Berichtigung des im
„Neuen 8 Uhr-Blatt“, Nr. 2456 vom 19. Dezember,
erschienenen, meinen Mandanten
Herrn Karl Kraus betreffenden
Artikels „Zwei geschlossene Vorstellungen an der Neuen WienerBühne“ zum
Abdruck gelangen zu lassen. Sie schreiben: „Bekanntlich
sind die öffentlichen
Aufführungen dieser drei Bühnenwerke von der
Zensur verboten
worden“. Die hier mitgeteilte Tatsache ist, soweit
sie meinen Mandanten betrifft, unwahr. Wahr ist, dass von einem
Zensurverbot einer öffentlichen
Aufführung der „Letzten
Nacht“
von Karl Kraus
dem Verfasser nichts bekannt
und dass ein solches
bisher auch
nicht erfolgt ist.