Reichspost, 9.2.1923Randglossen. Ein „Nachruf“ nicht von, sondern auf Karl Kraus


An das
Strafbezirksgericht IWien.


Privatankläger: Karl Kraus, Schriftsteller in Wien,III. Hintere Zollamtsstraße 3


durch:


Vollmacht ausgewiesen zu U I 2/23


Beschuldigter: Karl Schiffleitner, verantwortlicher Redakteur der „Reichspost“
in Wien VIII. Strozzigasse 8


wegen Verweigerung einer Berichtigung


1 fach
2 Beilagen.


Privatanklage


Die „Reichspost“ veröffentlichte in ihrer No. 38vom 9. Feber 1923 unter dem Titel „Randglossen.Ein ‚Nachruf‘ nicht von, sondern auf Karl Kraus“ einen
Artikel, dessen in den Zeilen 10–4 von Ende mitgeteilte
Tatsachen mit Schreiben vom 16. Feber 1923 berichtigt
wurden. (Beilagen A und B)


Die Berichtigung wurde nicht veröffentlicht.


Ich stelle daher den
Antrag:
gegen den Beschuldigten als verantwortlichen Redakteur
der „Reichspost“ eine Hauptverhandlung anzuberaumen, zu
erkennen, dass die Veröffentlichung in der nächsten oder
zweitnächsten Nummer nach Verkündigung oder Zustellung
des Urteils zu erfolgen habe und den Beschuldigten zu
bestrafen.


Karl Kraus.