Sie schulden dem von mir
vertretenen Herr Karl Kraus
an Tantiemen für die Stücke „Traumtheater“ und „Traumstück“
einen Betrag von K 9,716.100.–
Die Vorstellungen fanden in der
Zeit vom 29. bis
30. April und
vom 2. bis 6. Mai statt. Der Betrag war daher
am 6. Mai 1924 fällig.
Herr Karl Kraus hat diese Tantiemen für die Hinterbliebenen
der Verunglückten bei den Gloggnitzer Grubenkatastrophe bestimmt,
der Eingang dieses Betrages ist
daher mit Rücksicht auf die grosse
Not derjenigen, für die er bestimmt ist, unbedingt sofort notwendig.
In rechtsfreundlicher Vertretung
des Herrn Karl Kraus for
dere ich Sie auf, den Betrag von
K 9,716.100.–
samt 6% Zinsen seit
7. Mai 1924 und die in meiner
Kanzlei aufgelaufenen Kosten der
Informationsertei
lung und dieser Mahnung in der Höhe von K 73.000.–
bis 18. ds.M. 12 Uhr mittags in
meiner Kanzlei zu erlegen, widri
genfalls ich auftragsgemäss
gerichtliche Schritte gegen Sie ein
leiten müsste.
Hochachtungsvoll:
rekommandiert!