TraumtheaterTraumstück


Herr Karl Kraus hat für die Aufführungen von „Traumtheater“ und „Traumstück“ im April und Mai 1924 eine Tantiemen
forderung von K 9,716.100.–
Die Abrechnung wurde von der Direktion der Robertbühnen der Buchhandlung Lanyi am 6. Juni 1924 eingesendet, der Betrag ist jedoch
bisher nicht eingegangen.


Nach mehreren Mahnungen erhielt der Verlag der „Fackel“
ein vom 14. Juli 1924 datiertes Schreiben der Direktion der Robertbühnen, in welchem mitgeteilt wurde, dass die Aufführungen von
Traumtheater und Traumstück angeblich gemeinsames Unternehmen
mit Ihnen (Kammerspiele) waren und Sie sich verpflichtet haben,
die Tantiemen zu bezahlen, während die Robertbühnen die Löhne und
Gagen zu bezahlen hatten.


Herr Karl Kraus hat die Tantiemen für die Hinterbliebenen
der Opfer des Bergwerkunglücks von Gloggnitz gewidmet und die Sam
melstelle von dieser Widmung bereits verständigt. Ich will vorerst
nicht untersuchen, ob Sie direkt an Herrn Kraus zur Zahlung der
Tantiemen verpflichtet sind und glaube nicht fehlzugehen, wenn ich
Sie mit Rücksicht auf den zugedachten Zweck ersuche, falls Ihre
Zahlungsverpflichtung besteht, den Betrag unverzüglich mittels
des beiliegenden Erlagscheines samt 5% Zinsen seit 6. Mai 1924
an mich einzusenden, andernfalls mich zu verständigen, wieso
die Direktion der Robertbühnen die obige Behauptung aufstellen
konnte und zeichne


hochachtungsvoll:
Dr. Samek
rekommandiert!