Herr Karl Kraus hat für die Aufführungen von
„Traumtheater“ und „Traumstück“ im April und Mai 1924 eine
Tantiemen
forderung
von K 9,716.100.–
Die Abrechnung
wurde von der Direktion der Robertbühnen der Buchhandlung Lanyi am 6. Juni
1924 eingesendet, der Betrag ist jedoch
bisher nicht eingegangen.
Nach mehreren Mahnungen erhielt
der Verlag der „Fackel“
ein vom 14. Juli 1924 datiertes Schreiben der Direktion der Robertbühnen, in welchem
mitgeteilt wurde, dass die Aufführungen von
Traumtheater und Traumstück angeblich gemeinsames Unternehmen
mit Ihnen (Kammerspiele) waren und Sie sich verpflichtet haben,
die Tantiemen zu bezahlen,
während die Robertbühnen die Löhne und
Gagen zu bezahlen hatten.
Herr Karl Kraus hat die Tantiemen für die Hinterbliebenen
der Opfer des
Bergwerkunglücks von Gloggnitz gewidmet und die
Sam
melstelle
von dieser Widmung bereits verständigt. Ich will vorerst
nicht untersuchen, ob Sie
direkt an Herrn Kraus zur Zahlung der
Tantiemen verpflichtet sind
und glaube nicht fehlzugehen, wenn ich
Sie mit Rücksicht auf den
zugedachten Zweck ersuche, falls Ihre
Zahlungsverpflichtung
besteht, den Betrag unverzüglich mittels
des beiliegenden
Erlagscheines samt 5% Zinsen seit 6. Mai 1924
an mich einzusenden,
andernfalls mich zu verständigen, wieso
die Direktion der Robertbühnen die obige Behauptung aufstellen
konnte und zeichne
hochachtungsvoll:
Dr. Samek
rekommandiert!