Karl Kraus (×)Die Stunde, 20.3.1925Die Stunde


In der Nummer 610, 3. Jahrgang Ihres Blattes vom 20. März1925 ist auf der ersten Seite ein Bild, darstellend Herrn KarlKraus und seine Schwester reproduziert, das Sie ohne Zustimmung
der dargestellten Personen verwendet haben. Hiedurch haben Sie
die Uebertretung nach § 45, Ziffer 3 des Gesetzes betreffend dasUrheberrecht an Werken der Literatur, Kunst und Photographie
begangen.


Im Vollmachtsnamen des Herrn Karl Kraus und seiner SchwesterFrau Marie Turnowsky fordere ich Sie auf, in der nächsten oder zweit
nächsten Nummer Ihres Blattes, gleichfalls auf der ersten Seite
die nachstehende Erklärung zum Abdrucke zu bringen und gleich
zeitig den für wohltätige Zwecke bestimmten Betrag von 300.– S
und die in meiner Kanzlei aufgelaufenen Kosten der Informations
erteilung und dieser Mahnung in der Höhe von 30.– S mittels
des beiliegenden Erlagscheines zu bezahlen, widrigenfalls ich
beauftragt wäre, gegen Sie die Klage wegen Verletzung des Ur
heberrechtes einzubringen.


Die Erklärung hat zu lauten:
Wir haben in unserer Nr. 610, 3. Jahrgang vom 20. März1925 widerrechtlich ein Bild, darstellend Karl Kraus und seine
Schwester reproduziert und überdies an diesem Bilde entstellende
Retuschierungen vorgenommen. Wir bedauern die durch die Repro
duktion begangene Verletzung des Urheberrechtes des Herrn KarlKraus und seiner Schwester, weiters die entstellenden Retu
schierungen und danken für die Abstandnahme von einer gericht
lichen Verfolgung, wofür wir einen Betrag von 300.– S für den
Verband der Kriegsblinden Oesterreichs, Wien III. Henslerstrasse 3
erlegt haben.