In der Nummer 610, 3. Jahrgang Ihres Blattes vom 20. März1925 ist auf der ersten
Seite ein Bild, darstellend Herrn KarlKraus und seine Schwester reproduziert,
das Sie ohne Zustimmung
der
dargestellten Personen verwendet haben. Hiedurch haben Sie
die Uebertretung nach § 45, Ziffer 3 des Gesetzes betreffend dasUrheberrecht an Werken der
Literatur, Kunst und Photographie
begangen.
Im Vollmachtsnamen des Herrn Karl Kraus und
seiner SchwesterFrau Marie Turnowsky
fordere ich Sie auf, in der nächsten oder zweit
nächsten Nummer Ihres Blattes, gleichfalls auf der ersten
Seite
die nachstehende
Erklärung zum Abdrucke zu bringen und gleich
zeitig den für wohltätige Zwecke
bestimmten Betrag von 300.– S
und
die in meiner Kanzlei aufgelaufenen Kosten der
Informations
erteilung und dieser Mahnung in der Höhe von 30.– S mittels
des beiliegenden Erlagscheines zu bezahlen, widrigenfalls ich
beauftragt wäre, gegen Sie die
Klage wegen Verletzung des Ur
heberrechtes einzubringen.
Die Erklärung hat zu
lauten:
Wir haben in
unserer Nr. 610, 3. Jahrgang vom 20.
März1925
widerrechtlich ein Bild, darstellend
Karl Kraus
und seine
Schwester reproduziert und überdies an diesem Bilde entstellende
Retuschierungen
vorgenommen. Wir bedauern die durch die Repro
duktion begangene Verletzung
des Urheberrechtes des Herrn KarlKraus und seiner
Schwester, weiters die entstellenden Retu
schierungen und
danken für die Abstandnahme von einer gericht
lichen Verfolgung, wofür wir
einen Betrag von 300.– S für den
Verband der Kriegsblinden Oesterreichs, Wien III. Henslerstrasse 3
erlegt haben.