An das
Strafbezirksgericht IWien.
Privatankläger: 1.) Marie Turnowsky,
Kaufmannsgattin, Wien, IV.Gusshausstrasse 20,
2.) Karl Kraus, Schriftsteller, Wien III. HintereZollamtsstrasse 3,
beide durch:
wegen Uebertretung des § 45, Zahl 3 Urheberrechtsgesetz.
1 fach,
2 Beilagen,
2 Vollmachten.
Antrag auf Einleitung von
Vorerhebungen gegen unbekannte
Täter.
In der Nr. 610 des 3. Jahrganges der Zeitung „DieStunde“ vom 20. März 1925
ist auf der ersten Seite ohne
unsere Zustimmung ein uns darstellendes, durch Retuschierung
entstelltes Photographieporträt veröffentlicht und in Vertrieb
gesetzt worden.
BEWEIS:
Die Nr. 610 der Zeitung „Die Stunde“.
Beilage /A
ein Abzug des
Photographieporträts, Beilage /B.
Hiedurch wurde von einem
unbekannten Täter die Ueber
tretung des § 45 Zl.3 des Urheberrechtsgesetzes begangen.
In einem gleichzeitig
überreichten Schriftsatze er
heben wir gegen den
verantwortlichen Schriftleiter der „Stunde“
welcher am Tage des Erscheines
der Nr. 610
Dr. Marc Siegelberg,
Wien
I. Wipplingerstrasse 32, war die Privatanklage wegen Ver
nachlässigung der
pflichtgemässen Obsorge, gemäss 30, Abs. 1 desPressgesetzes, für den Fall als das Vorerhebungsverfahren nicht
ermitteln sollte, wer der
Verfasser des in der Stunde erschienenen Artikels
war.
Wir bitten zur Ermittlung des
Verfassers Vorerhebungen
einzuleiten und beantragen
1.) die Vernehmung Dris. Marc Siegelberg, Wien I. Wipplingerstrasse 32,
2.) die
Vernehmung der Geschäftsführer der Firma
„Klischeefür Industrie“
Gesellschaft m.b.H.
Wien III. Hauptstrasse 9
Anton Sztranyak und
3.)
Ferdinand Hofbauer.
Insbesondere die Letzteren,
in deren Unternehmen das
Klischee hergestellt wurde,
mögen darüber befragt werden, von
wem sie den Auftrag zur
Herstellung des Klischees und zur
Vornahme der entstellenden
Retuschierungen erhalten haben.
Wenn diese Personen als
Täter nicht in Betracht kommen,
sondern nur untergeordnete
Personen gewesen sein sollten, die
einen erhaltenen Auftrag
weitergegeben haben, so bitten wir
diese über Ihre Auftraggeber
zu vernehmen.