U IV 3305/25
Strafsache: 1. Marie Turnowsky
2. Karl Kraus
gegen unbekannte Täter
wegen Übertretung d. Urheberrechtsgesetzes


Beschluss
Wegen eingebr. obj. Verjährung wird
das Verfahren gem. § 46 St.P.O. eingestellt.
Die Kosten des Strafverfahrens hat gem.
§ 390 St.P.O. der PrivatAnklg. zu tragen.


Wien, am 26.X.1925
Arie
[Unterschrift]


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