U IV 3305/25
Strafsache: 1. Marie Turnowsky
2. Karl Kraus
gegen unbekannte Täter
wegen Übertretung d.
Urheberrechtsgesetzes
Beschluss
Wegen eingebr. obj. Verjährung
wird
das Verfahren gem. § 46 St.P.O. eingestellt.
Die Kosten des Strafverfahrens hat gem.
§ 390 St.P.O. der PrivatAnklg. zu tragen.