U XII 1902/25
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Strafbezirksgericht I.
am 12. III. 1926 Beginn 1/2
12
Ende 12h
Dr Hans Böhm
36 J.
Wien
evang. AB
verh.
Redakteur
IX. Lackierer 1
Nach Vorhalt des § 153 StPO.
Mir ist das fragliche Bild gegenwärtig. Ich war
damals Bildredakteur der Stunde und erhielt
eines Tages von Frl Greiss, der
Sekretärin
des
Herausgebers Bekessy eine offenbar aus
einem Buche herausgenommene
Druck
seite,
die das Bild eines Knaben und Mädchens
enthielt.
Zugleich überbrachte mir Frl. Greiss einen
maschingeschriebenen Zettel,
der den Auftrag
enthielt, das
beiliegende Bild
Karl Kraus’
möglichst „mieß“ zu karikieren (Mund –
Ohren und Stiefel zu
vergrößern) und das
so
karikierte Bild am zweitnächsten
Tage auf
der ersten Seite der
„Stunde“ zu publizieren. Es
wurde mir ausdrücklich
gesagt (von wem weiß ich
nicht mehr) daß den Text zum Bilde Herr
Tschuppik
beistellen werde, was auch
in meiner Anwesen
heit später geschah. Der maschingeschriebene Zettel
enthielt die von der Hand
der Frl. Greis beigesetzte
Unterschrift „Bekessy“. Da Frl. Greiss die Privat
sekretärin Bekessys ist und es nicht der erste
derartige Auftrag des Herausgebers war,
hatte ich nicht das
geringste Bedenken dagegen,
daß es sich um einen Auftrag Bekessys
selbst
handelte. Ich
übermittelte die Buchillustration
dem Photogr. Atelier Weitzmann
II. Praterstr. 9,
in welchen Atelier eine photographische Repro
duktion nach dem Bilde
hergestellt wurde.
Und zwar
zu dem Zwecke, um bei einer allfälligen
Werbung sich auf eine
Mangelhaftigkeit
des Druckes ausreden zu können.
Von wem dieser Plan, als
Zwischenglied
diese
Photographie einzuschieben, ausging,
oder wer mir diesbezüglichen
Auftrag oder
die Anregung
gab, weiß ich nicht mehr.
Auskunft darüber könnte
vermutlich
Alfred Ungar geben, dessen Gattin Inhaberin
des Ateliers Weitzmann ist und der damals
beim Bilderdienst der Stunde angestellt war.
Die von Weitzmann erhaltene Photographie
übergab ich samt dem mir
übermittelten Auftrage
an den
Zeichner Adalbert Sipos, welcher
die gewünschte Karikierung
durch Übernahme
durchführte
und sie dann mir wieder gab.
Vorher fällt meines Erinnerns noch eine Vorweisung
des retouschierten Bildes an
Bekessy, die aber nicht
durch mich erfolgte (es
durfte entweder durch Ungar
oder Sipos selbst erfolgt sein.) Einer dieser beiden
hat mir auch mitgeteilt, daß
im Auftrage Bekessys
noch eine Vergröberung der
Karrikatur erfolgte. Ich
habe
dann die Karikatur der Klischeeanstalt
zur Herstellung des
Klischees übergeben und das
so dann erhaltene Klischee der Druckerei
zum
Drucke. Ich hatte den
generellen Auftrag, den
Bürstenabzug der fertig zusammengestellten
Bilderreihen vor dem
Stereotypieren stetes dem
Chefredakteur Tschuppik und falls Bekessy
anwesend, auch diesem
vorzulegen. Es steht
für mich
außer Frage, daß ich dieser Verpflichtung
in diesem besonderen Falle,
dessen heikler
Karakter mir
bekannt war, ganz bestimmt
nachgekommen bin. Ich habe den Bürstenabzug
bestimmt Tschuppik gezeigt, ob auch
Bekessy, kann ich nicht bestimmt sagen.