U XII.
1902/25
23
Zeugenvernehmung
Strafbezirksgericht I. Wien
Abt XII.
13/III.1926 11h
Adalbert Sipos
38 J.
Jarovinicza, Kom Samos
r.k.
ledig
akademischer Maler
I. Krugerstraße 5 Pension Distinguee
Nach Vorhalt des § 153 StPO.
Ich erinnere mich an die
gegenständliche Photografie
und zwar deshalb, weil die Sache
später viel Staub
aufgewirbelt
hat. Die gegenständliche Photographie
habe ich retuschiert. Ich habe
den Auftrag erhalten,
die
Knabenfigur zu karikieren u. zw. durch
Verbreiterung des Mundes,
Vergrößerung der
Füße und
Ansetzung längerer Ohren. Diesem
Auftrag bin ich auch, ohne etwas besonderes
dabei zu denken, nachgekommen.
Mir ob
liegt die
technisch-künstlerische Durch
führung der von meinem
Auftraggebern
erhaltenen Idee.
Ich kannte als Ungar
damals den Namen „Karl Kraus“ nicht.
Ob
mir mein Auftraggeber
damals überhaupt
den Namen des
Porträtierten nannte, weiß
ich nicht. Ich habe zur
Retuschierung die Photo-
graphie selbst erhalten.
Von wem ich damals die
Photographie und den
Auftrag
zur Karikierung erhielt, habe ich mich trotz
Nachsinnens und obwohl ich
als richtig zugebe, daß
nur
ein kleiner Personenkreis in Betracht kommt,
nicht erinnern können. Es
kann sein, daß
der
Auftragsgeber einer der drei Bilderrakteure:
Dr. Böhm, Dr. Krümes oder
Hoffenreich war; es kann
auch sein, daß es der
Chefredakteur Tschuppik
oder der Herausgeber Bekessy war.
Ich war damals besonders
überlastet, weil ich auch
die
Aufgaben des damals erkrankt gewesenen
Malers Biro zu versehen hatte.