Staatl. Graph. Lehr- und Versuchsanstalt.
Wien, 16. Juni 1921
An das Strafbezirksgericht I in Wien, Gerichtsabteilung I.
Wien II.Schiffamtsgasse 1
Betr: U I 110/25
Ueber die vom Strafbezirksgericht I in Wien
der graph. Lehr- und Versuchsanstalt in Wien überwiesenen in der
Zeitschrift „Die Stunde“ Nr. 610 und als Beilage B
bezeichneten
Bilder ist hinsichtlich ihrer
Beziehungen zueinander folgendes
festzustellen:
Das in der vorliegenden
Beilage „Die Stunde“ zur
Wiedergabe gebrachte Bild erweist sich mit Ausnahme von
Ver
änderungen bestimmter Einzelheiten, wie namentlich beim Knaben
an den Ohren, dem Munde und der Schuhe, beim Mädchen hauptsäch
lich an den Details im
Kleide, vollständig übereinstimmend mit
dem Bilde der Beilage B. Der technische Charakter des
Bildes in der
Zeitung zeigt überdies den
ausgesprochenen Typus eines photographi
schen Bildes, welches im
Hochdruck durch ein Rasterklischee ver
vielfältigt wurde. An der
vollständigen Proportionalität und der
nur auf photographischem
Wege möglichen genauen Wiedergabe der
unveränderten Details des
Zeitungsbildes geht unverkennbar
her
vor, dass
für dasselbe eine nachträglich retuschierte Kopie bezw.
eine Reproduktion jener
photographischen Aufnahme gedient hat, nach
welcher das Rasterbild der
Beilage B hergestellt wurde. Die beson
dere Rasterlage in der
Zeitungsabbildung lässt darauf schließen,
dass für dieses Klischee als
Vorlage ein gerasterter Druck und
somit ein der Beilage
identisches Bild verwendet worden sein
kann, wobei die erwähnten
Veränderungen durch nachträgliche Re
tusche erfolgten, es darf
daher die Ueberzeugung ausgesprochen
werden, dass in dem Zeitungsbild „Die Stunde“ keine
nach
der
Originalphotographie oder einer Reproduktion derselben
vorgenommenen Zeichnung
(Karikatur) erfolgt, sondern lediglich
eine durch Retuschen an
bestimmten Stellen veränderte photo-
graphische Reproduktion.
Der Leiter der
Versuchsanstalt : Die Direktion der
Graph. Lehr- und Versuchsanstalt:
Unles. Unterschr.
Unleserl. Unterschrift.