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Vr XII 4093/25


Beschluss.


Die Ratskammer des Landesgerichtes für StrafsachenWien I hat in der Strafsache der Privatankläger Karl Kraus
und Richard Lanyi der Dr. Fritz Kaufmann und Gen.
wegen Urheberrechtseingriffes über den Antrag der Privatankläger
auf Ergänzung der Voruntersuchung durch neuerliche Vernehmung des
Zeugen Anton Straniak über das im Ergänzungsantrag enthalte
ne Beweisthema zu beschliessen befunden:


Diesem Beweisantrage wird wegen Unerheblichkeit
des Beweisthemas keine Folge gegeben. Die Voruntersuchung wird
gemäss § 111 StPO. für geschlossen erklärt und den Privatanklägern
eine Frist von 14 Tagen zur Einbringung der Anklageschrift
gesetzt, bei deren Nichteinhaltung der Rücktritt von der Anklage
angenommen werden würde.


Wien, am 5. Juni 1926.


[Unterschrift]


An Herrn
Dr. Oskar Samek
R.A.
Wien I


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