25. JULI 1925
An das
Strafbezirksgericht I
WIEN.
Privatankläger: Karl Kraus, Schriftsteller, Wien III. Hintere
Zollamtsstrasse
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durch:
Beschuldigter: Dr. Fritz Kaufmann, Redakteur, Wien VIII. Piaristengasse 56
wegen § 24 Abs. 6 P.G. 1 fach,
Ausdehnung der Privatanklage
und Antrag auf Anberaumung
einer Hauptverhandlung.
Ich habe gegen den Beschuldigten zur G.Zl U I 140/25
eine Privatanklage
eingebracht, weil er die von mir ver
langte Berichtigung, zu
deren Veröffentlichung er mit Urteildieses Gerichtes vom 25. April
1925 U I 109/25/2 verurteilt
wurde, nicht in der
gesetzlich vorgeschriebenen Weise ver
öffentlicht hat, da
wiederum beide Bilder verkleinert
und an
beiden Bildern
Retuschen vorgenommen waren. Auch seit der
Einbringung dieser Klage ist die Berichtigung nicht mehr
ordnungsgemäss erschienen.
Die gestrige Nr. der „Stunde“
vom 25. Juli 1925 trug die Nr.
712. Da bereits die Unter
lassung der Veröffentlichung
bis zur Nr. 679 unter Anklage
gestellt ist, hat der Beschuldigte weitere 33mal die Ueber
tretung des § 24 Abs. 6 P.G. begangen.
Da nunmehr die
Berufungsverhandlung dahin entschieden
hat, dass die Berichtigung
eines Bildes durch ein Bild dem
Pressgesetze entspricht, ist
auch diese Angelegenheit spruch
reif geworden. Ich dehne die
Privatanklage auf die weiteren
33 Uebertretungen durch Unterlassung der Veröffentlichung
der Berichtigung gemäss § 24 Abs. 6 P.G. aus und beantrage
1.) gegen den Beschuldigten eine Hauptverhandlung
anzuberaumen,
2.) denselben wegen der 71
Uebertretungen des § 24Abs. 6
P.G. zu bestrafen,
3.) gemäss § 5 P.G. die Haftung der Herausgeber und
der
Eigentümer für die Geldstrafe und die
Kosten
des
Strafverfahrens zur ungeteilten Hand auszu
sprechen.