Wie ich Ihnen bereits
telefonisch mitgeteilt habe, ist
die Hauptverhandlung gegen
Dr. Fritz Kaufmann wegen § 24, Abs. 6P.G. vom 2. September 1925 abberaumt worden, weil die Zustellung
an ihn nicht möglich war, da
er verreist ist. Deshalb war auch vom
14. August an angefangen ein
stellvertretender verantwortlicher
Redakteur bei der „Stunde“ und da nach dem Pressgesetze die
ur
teilsmässige Verpflichtung zur Veröffentlichung durch einen
Wechsel in der Person des
verantwortlichen Redakteurs unberührt
bleibt, habe ich gegen Herrn
Ernst Ely, welcher in der Zeit vom
14. bis 21. August 1925 verantwortlicher Redakteur war, die Klage
erhoben, um endlich einmal
die Rechtslage feststellen zu können.
Ueber diese Klage wurde die
Hauptverhandlung auf den 16. Septem
ber 1925 vormittags 11 Uhr
vor dem Strafbezirksgerichte I, Ver
handlungssaal 29,
1. Stock anberaumt. Das Erscheinen des HerrnKraus zu dieser
Verhandlung ist nicht erforderlich.
Hochachtungsvoll
ACDH-CH OEAW
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