Wie ich Ihnen bereits telefonisch mitgeteilt habe, ist
die Hauptverhandlung gegen Dr. Fritz Kaufmann wegen § 24, Abs. 6P.G. vom 2. September 1925 abberaumt worden, weil die Zustellung
an ihn nicht möglich war, da er verreist ist. Deshalb war auch vom
14. August an angefangen ein stellvertretender verantwortlicher
Redakteur bei der „Stunde“ und da nach dem Pressgesetze die ur
teilsmässige Verpflichtung zur Veröffentlichung durch einen
Wechsel in der Person des verantwortlichen Redakteurs unberührt
bleibt, habe ich gegen Herrn Ernst Ely, welcher in der Zeit vom
14. bis 21. August 1925 verantwortlicher Redakteur war, die Klage
erhoben, um endlich einmal die Rechtslage feststellen zu können.
Ueber diese Klage wurde die Hauptverhandlung auf den 16. Septem
ber 1925 vormittags 11 Uhr vor dem Strafbezirksgerichte I, Ver
handlungssaal 29, 1. Stock anberaumt. Das Erscheinen des HerrnKraus zu dieser Verhandlung ist nicht erforderlich.


Hochachtungsvoll


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