U I 140/25
An das
Strafbezirksgericht IWIEN.
Privatankläger: Karl Kraus, Schriftsteller, Wien III.
HintereZollamtsstrasse
3
durch:
Beschuldigter: Dr. Fritz Kaufmann, Redakteur, Wien III. Piaristen-gasse 56.
wegen § 24, Abs. 6 P.G. 1 fach.
Ausdehnung der
Privatanklage.
Gegen den Beschuldigten läuft zur G.Z. U I 140/25
ein Verfahren, weil er die
von mir verlangte Berichtigung,
zu der er mit Urteil dieses Gerichtes vom 25.IV.1925 G.Zl. U
I 109/25/3 verurteilt wurde,
nicht in der gesetzlich vorgeschrie
benen Weise veröffentlicht
hat. Da auch die in der Nummer 714der „Stunde“ vom
28. Juli 1925 von der „Stunde“
veröffentlichte Berichtigung wieder nicht
ordnungsgemäss war, indem das berichtigende
Bild wiederum verkleinert
war und überdies Entstellungen enthält,
hat der Beklagte bisher seine Verpflichtung auf Veröffentlichung
nicht erfüllt. Der Beklagte war bis zur Nr. 728 der „Stunde“ vom
13. August 1925
verantwortlicher Schriftleiter der „Stunde“.
Ich dehne daher die
Privatanklage auf die durch die
Unterlassung der
Veröffentlichung der Berichtigung in den
Nummern 713 bis 728 d.i. 15
Nummern begangenen weiteren
15 Uebertretungen aus.