Die Stunde, 13.8.1925Die Stunde, 28.7.1925


U I 140/25


An das
Strafbezirksgericht IWIEN.


Privatankläger: Karl Kraus, Schriftsteller, Wien III. HintereZollamtsstrasse 3
durch:


Beschuldigter: Dr. Fritz Kaufmann, Redakteur, Wien III. Piaristen-gasse 56.
wegen § 24, Abs. 6 P.G. 1 fach.


Ausdehnung der Privatanklage.


Gegen den Beschuldigten läuft zur G.Z. U I 140/25
ein Verfahren, weil er die von mir verlangte Berichtigung,
zu der er mit Urteil dieses Gerichtes vom 25.IV.1925 G.Zl. U
I 109/25/3 verurteilt wurde, nicht in der gesetzlich vorgeschrie
benen Weise veröffentlicht hat. Da auch die in der Nummer 714der „Stunde“ vom 28. Juli 1925 von der „Stunde“ veröffentlichte Berichtigung wieder nicht ordnungsgemäss war, indem das berichtigende
Bild wiederum verkleinert war und überdies Entstellungen enthält,
hat der Beklagte bisher seine Verpflichtung auf Veröffentlichung
nicht erfüllt. Der Beklagte war bis zur Nr. 728 der „Stunde“ vom
13. August 1925 verantwortlicher Schriftleiter der „Stunde“.


Ich dehne daher die Privatanklage auf die durch die
Unterlassung der Veröffentlichung der Berichtigung in den
Nummern 713 bis 728 d.i. 15 Nummern begangenen weiteren
15 Uebertretungen aus.


Karl Kraus.