E XV 8659/26
Beschluss
In der Exekutionssache der
betreibenden Partei
Karl Krauss in Wien, gegen die verpflichtete
Partei
Anton Kuh, und Consorten, wegen 1.102 S und
andere
Forderungen, wird die
betreibende Partei verständigt,
dass laut Mitteilung des Theaters in der Josefstadt
Herr Anton Kuh am 18. November das letzte Mal
dort
selbst gespielt hat, Genannter wurde vor dem 18. Nov. auf
unbestimmte Zeit beurlaubt. Die
Exekutionsbewilligung
kann daher nicht durchgeführt
werden.
Exekutionsgericht Wien I, Riemergasse 7
Abtlg. XV, am 17. Dezember 1926
[Unterschrift]