E XV 8659/26


Beschluss


In der Exekutionssache der betreibenden Partei
Karl Krauss in Wien, gegen die verpflichtete Partei
Anton Kuh, und Consorten, wegen 1.102 S und andere
Forderungen, wird die betreibende Partei verständigt,
dass laut Mitteilung des Theaters in der Josefstadt
Herr Anton Kuh am 18. November das letzte Mal dort
selbst gespielt hat, Genannter wurde vor dem 18. Nov. auf
unbestimmte Zeit beurlaubt. Die Exekutionsbewilligung
kann daher nicht durchgeführt werden.


Exekutionsgericht Wien I, Riemergasse 7
Abtlg. XV, am 17. Dezember 1926
[Unterschrift]


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