Durch das Exekutionsgericht erhielten wir die
Exekutionsbewilligung in obiger Angelegenheit. Wir erlauben uns
hiezu zu bemerken, dass Herr Anton Kuh von uns Urlaub auf un
bestimmte Zeit erbeten und auch erhalten hat. Da dies vor dem
18. November 1926 war und Herr Kuh an diesem Tage das letzte Mal
gespielt hat, waren wir nicht in der Lage dem Auftrage des Exe-kutionsgerichtes nachzukommen.


Wir haben daher die Exekutionsbewilligung als un
durchführbar dem Gerichte zur Verfügung gestellt und bitten hie
von gefl. Kenntnis nehmen zu wollen.


Hochachtungsvoll
[Unterschrift]


EINGESCHRIEBEN.


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