Durch das Exekutionsgericht erhielten wir die
Exekutionsbewilligung in obiger Angelegenheit. Wir erlauben
uns
hiezu zu bemerken, dass
Herr Anton Kuh von uns Urlaub auf un
bestimmte Zeit erbeten
und auch erhalten hat. Da dies vor dem
18. November 1926 war und Herr Kuh an diesem Tage das letzte Mal
gespielt hat, waren wir nicht in
der Lage dem Auftrage des Exe-kutionsgerichtes
nachzukommen.
Wir haben daher die
Exekutionsbewilligung als un
durchführbar dem Gerichte zur
Verfügung gestellt und bitten hie
von gefl. Kenntnis nehmen zu wollen.
Hochachtungsvoll
[Unterschrift]
EINGESCHRIEBEN.
ACDH-CH OEAW
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