Gemäss § 23 des Pressgesetzes verlange ich im Vollmachts
namen des Herrn Karl Kraus die
Aufnahme der nachfolgenden Berich
tigung der am Freitag den 30.
Oktober 1925 in Nr. 794 des 3. Jahr
ganges „Der Stunde“ mitgeteilten, ihn
betreffenden Tatsachen
in der
ersten oder zweiten, nach dem Einlangen erscheinenden Nummer
in demselben Teile der Zeitung
und in der gleichen Schrift wie die
zu berichtigende Mitteilung.
Sie veröffentlichten:
„Karl Kraus, der Kämpfer.
Ein Versuch der
Beamtenbestechung in Budapest.
Aus Budapest wird uns telegraphiert: Dieser Tage erschien im
Evidenz
bureau
des Budapester Strafgerichtes der
vorbestrafte und von der
Anwaltskammer vor kurzem auf drei Monate suspendierte Rechtsan
walt Dr. Miksa Rosenberg
und verlangte unter Hinweis auf eine
Vollmacht des Wiener
Schriftstellers Karl
Kraus die Ausfolgung
von Akten, die sich auf angebliche Prozesse des Herausgebers der‚Stunde‘ beziehen sollen. Der
Rechtsanwalt
erklärte, er müsse die
Akten
haben – ‚kost’s was’ kost’‘. Auf die Frage, was er unter ‚kost’s
was’ kost’‘ verstehe,
erwiderte Rosenberg, er würde für die Akten
jeder angeführten Ziffer eine
Million Kronen ‚anlegen‘. Gegen
Rosenberg
wurde daraufhin wegen des Versuches der Beamtenbe
stechung die Strafamtshandlung
eingeleitet.“
Es ist unwahr, dass der
Wiener Schriftsteller Karl Kraus
einem Rechtsanwalte
Dr. Miksa
Rosenberg eine Vollmacht erteilt
hat, wahr vielmehr ist, dass
Herr Karl
Kraus mit einem Herrn
dieses Namens in keinerlei Verbindung steht, einem solchen
niemals eine Vollmacht
erteilt hat, ihn auch nicht kennt und
ihm niemals zu irgend einer
Aktion Auftrag erteilt hat.
übernommen
31./ X. 1925 [Unterschrift]
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