Sehr geehrter Herr Kollege!
Ich erlaube mir Ihre w.
Verstaendigung in Folgendem zu beant
worten.
Ich habe an die Adresse des
Kollegen Herrn Dr. Artur Sinnreich
das an Ihre w. Partei gerichtete
Schreiben per Expressbrief noch
Samstag abgesendet, damit er
dasselbe unmittelbar behaendigen möge und
erklären soll, dass ich von der
ganzen Angelegenheit nichts wisse, den
Namen des Karl Krauss nie
gehört, von ihm keinerlei Bevollmaechtigung
erhalten und in der fraglichen
Zeit auch aus dem Grunde nichts unter
nehmen konnte, da ich auf einer
Durchreise anderswohin in Wien be
schaeftigt war. —
Herr Kollege
haben vollkommen darin Recht, dass bei der Budapester Advokatenkammer ein Advokat gleichen namens nicht figurirt,
ebenso ist es unrichtig,
dass ein Budapester Advokat desselben Namens
in der Angelegenheit
vorgegangen sei, des ferneren aber auch, dass
ein Advokat des gleichen
Namens für, was immer bestraft worden waere,
oder von der Ausübung der
Advokaturspraxis suspendirt worden waere.
Die Richtigstellung war
ebenfalls unrichtig, wahrscheinlich
hat jemand mit meinen Namen
Missbrauch getrieben, dies zu eruiren hal
te ich mich schon aus dem Grunde
meiner persönlichen Reputation für
verpflichtet und dass dann mit allen mir zu Gebote stehenden gesetz
lichen Mitteln zu ahnden. – Es
ist mir gelungen so viel nachtraeglich
in Erfahrung zu bringen, dass
gerade das Gegenteil geschah; nicht im
Namen und im Interesse Ihrer
Partei, sondern im Interesse der Gegen
partei, die ich ebenfalls kenne,
– verlangte ein aelterer Advokat der
einen guten Namen hat, eine
amtliche Bescheinigung, zwecks Nachweis
der Einstellung gewisser
Verfahren.
Falls Herr Kollege es
wünschen, riskire ich gerne die Kosten
und werde Herrn Kollegen so
das Leumundszeugniss wie auch die Be
scheinigung der Kammer
einsenden, dass ich nie und für nichts unter
Strafverfahren stand oder von der
Ausübung der Praxis suspendirt war
und auch nicht bin.
Ich erachte damit die
Angelegenheit von diesem Gesichtspunkte
meinerseits für beendet und
zeichne in Erbittung Ihrer beruhigenden
Antwort
achtungsvoll
Ihr ergebener Kollege
DrRosenberg
Rechtsanwalt.