Abschrift.
Strafbezirksgericht I in Wien
eingelangt am 20. April 1926.
B VII 7709/2/1026
U I
14/20
20
Protokoll
aufgenommen vor dem königl. StrafbezirksgerichteBudapest am 17. März 1926
über Ersuchen des Strafbezirksgerichtes Wien I,
in der Strafsache gegen
Dr. Fritz Kaufmann
wegen Pressevergehens.
Der Zeuge Geza Bekefi, 40
Jahre alt, in
Budapest geboren und wohnhaft, ledig, reformiert,
Journalist, unbeteiligt, gibt
nach gesetzlicher Er
innerung folgendes an:
Ich bin Budapester
Berichterstatter der
in Wien erscheinenden Zeitung „Die
Stunde“.
Den Bericht betreffend den in
der Zeitungvom 30. Oktober 1925
erschienenen Artikel
habe nicht
ich an die Schriftleitung eingesendet.
Wer den Bericht eingesendet hat,
weiss ich
nicht, ich habe von der ganzen Sache keine Kenntnis.
Zeuge wurde beeidet. Geza Bekefi m.p.
Übersetzt in der Rechtshilfeund Übersetzungskanzlei desBundeskanzleramtes
(Justiz)
Abschrift.
An das
königliche Landesgericht fürStrafsachenin
Budapest.
Ersuchen wie an das königliche Strafbezirksgerichtin Budapest.
Es wird höflichst ersucht,
bekannt zu
geben, ob jemand,
gegebenenfalls wer, auf unlauterem
Wege versuchte dort gerichtlich dem Emmerich Bekessy
betreffende Akten in die Hände
zu bekommen, insbeson
dere ob diesbezüglich erstattet oder eine strafgericht
liche Aktion
eingeleitet wurde und ob dortamts be
kannt ist, dass diese versuchte
Aktenbeschaffung im
Auftrage des
Privatanklägers Karl
Kraus erfolgte.
Strafbezirksgericht I in Wien
Gerichts-Kanzeleiabteilung I
Wien, am 2. Februar 1926.
Abschrift.
Strafbezirksgericht I in Wien
eingelangt am 20. April 1926.
U I
14
zu 21
Vom Untersuchungsrichter des königl. Strafgerichtshofes
Budapest.
2189/1926.
An das Strafbezirksgericht I in Wien
Bezugnehmend auf die beiliegende
Zu
schrift werden
die zwei Äusserungen übersendet.
Budapest, am 1. April 1926.
An den königl. Strafgerichtshof in Budapest.
Über die dortige Aufforderung B
2189/1926
erstatte ich
folgende Äusserung.
Die Herren Dr. Max Rosenberg und
Karl Kraus
kenne ich nicht; sie haben mir
gegehüber bei Aus
folgung eines Aktes nie gesagt, der Akt könne kosten
was er wolle, um so mehr, weil
die genannten, soweit
ich mich
erinnere, von mir weder eine Auskunft
verlangt noch erhalten haben.
Ich bemerke weiters, dass mir
gegenüber
niemand einen
Bestechungsantrag gemacht hat, ebenso
wenig den mir zugeteilten
Unterbeamten Josef Gal
und Peter Erdös gegenüber.
Nach Einlangen des
Ersuchschreibens des
Strafbezirksgerichtes I in Wien habe ich den
Akt
Imre Bekesi
herausgesucht und dem Herrn Untersuchungs-
richter vorgelegt, die in
demselben erliegende
Vollmacht
wurde aber nicht von dem Obgenannten,
sondern von einem andern Anwalt,
an dessen Namen
ich mich nicht
mehr genau erinnere, mit seiner
Eingabe vorgelegt.
Ludwig Ambrus m.p.
An den königlichen Strafgerichtshof Budapest
Gegen Dr. Max Rosenberg oder
Karl Kraus
war wegen Bestechung bei dem königl. Strafgerichtshofe Budapest in der Zeit
vom 1. Jänner 1926
bis 25. März
1926 kein Verfahren anhängig.
Bezüglich der Ausfolgung der in
der Zu
schrift des Strafbezirksgerichtes Wien I erwähnten
Aktes wurde weder mir, noch den
in der Einlaufstelle
tätigen
Beamten Josef Baksa, Geza Zanda, FranzHarmat und Imre Kadas irgend jemand ein Antrag
gestellt.
Josef Galamb m.p.
Übersetzt in der Rechtshilfeund Übersetzungskanzlei desBundeskanzleramtes
(Justiz)