U I 224/26
Landesgericht für Strafsachen Wien I Bl XV /26 38
Beschluss:
Das Landesgericht für Strafsachen Wien I hat heute in nicht öffent
licher Sitzung nach
Anhörung des Staatsanwaltes die vom Angeklagten
wegen des Ausspruches über die
Strafe ergriffene Berufung gegen das
Urteil des Strafbezirksgerichtes I in Wien
vom 2.XII.1926 U I
224/26/33 insoferne Dr. Fritz Kaufmann wegen der Uebertretung
nach § 30 Pressges. nach § 43 Abs. 2 Pr.G. das Urteil binnen 14
Tagen
in der Zeitung „Pester Lloyd“ zu veröffentlichen,
verpflichtet wurde,
als
unbegründet zurückzuweisen befunden und zwar in der Erwägung,
dass es bei dem unzweifelhaften
Umstande der Verbreitung des beleidigenden
Artikels in Budapest gerechtfertigt
erscheint, dass dem Privatankläger die
ihm gebührende Sühne auch durch Veröffentlichung nicht
nur in der „Stunde“, auf deren Verbreitung dem Angeklagten möglicher-
weise eine Ingerenz zusteht,
sondern auch in einer hievon unab
hängigen Budapester Zeitung geboten werde.
Wien, am 5. Jänner 1927.