Sehr geehrter Herr Kollege!
Bezugnehmend auf Ihr heutiges
Telefongespräch
in der Sache
des Schriftstellers Karl Kraus ca. Dr. Kaufmann, bitte ich zur
Kenntnis zu nehmen, dass dies
bezgl. nicht ein Verschulden
meines Klienten vorliegt,
sondern dass durch einen
bedauerlichen Verstoss meiner
Kanzlei, resp. dass Ihr
Beamter Herrn Dr. Gutmann ver
fehlte und ich über diese Sache
nicht informiert war,
diese
ungebührlich lange in meiner Kanzlei liegen
geblieben ist.
„Die Stunde“
hat unmittelbar, nachdem das
Urteil seitens meiner Kanzlei ihr vorgelegt wurde, in
der nächsten Nummer das Urteil zum Abdruck
gebracht.
Ich müsste wohl eine
Busse aus Eigenem zahlen und
dies
würde doch sicherlich nicht die Absicht Ihres Mandanten sein,
weshalb ich Sie bitte von einer solchen
Busse Umgang zu nehmen.
Im voraus bestens dankend
zeichne ich
mit kollegialer
Hochachtung
Dr. O Blau