15 E 811


ExekutionsgerichtWien.


Betreibende Partei: Karl Kraus, Schriftsteller in
Wien III. Hintere Zollamtsstrasse 3
durch:


Verpflichtete Partei: Anton Kuh, Schriftsteller in
Wien III. Hotel Beatrix, Beatrixgasse 1.


wegen S 527.09
und S 11.20
S 538.29
2 fach
2 Rubriken
1 Vollmacht
1 Beilage


Gesuch um Forderungsexekution.


Auf Grund des beigelegten Beschlusses des Landesgerichtes für Strafsachen Wien I vom 7. Dezember 1927,
G.Z. Bl. XIV 984/27 (U IV 570/26) beantragt die betreibende Partei folgende
Exekutionsbewilligung


Zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung
der betreibenden Partei von … S 527.09
und von … S 11.20
S 538.29
und der Kosten dieses Antrages wird die Exekution durch
I. Pfändung der der verpflichteten Partei gegen den Dritt
schuldner Konzertdirektion Georg Kugel, Wien VII. Faßziehergasse Nr. 7 auf Grund einer Veranstaltung eines Vor
trages angeblich zustehenden Forderung im Betrage von
S 600.–
II. Überweisung der gepfändeten Forderung zur Einziehung bis
zur Höhe der vollstreckbaren Forderung, unbeschadet etwa
früher erworbener Rechte dritter Personen bewilligt, und
dem Drittschuldner verboten, zur Berichtigung der gepfände
ten Forderung oder auf Abschlag dieser Forderung an die
verpflichtete Partei Zahlung zu leisten. Letzterer wird
jede Verfügung über die gepfändete Forderung, sowie über
das für die bestellte Pfand und insbesondere die gänzliche
oder teilweise Einziehung dieser Forderung untersagt.


Mit Zustellung dieses Zahlungsverbotes an den
Drittschuldner ist die bewilligte Pfändung als bewirkt anzu
sehen und zugunsten der vollstreckbaren Förderung der betreibenden Partei an der oben bezeichneten Forderung ein
Pfandrecht erworben.


Als Exekutionsgericht hat das Exekutionsgerichtin Wien einzuschreiten.


Karl Kraus.


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