15 E 811
Betreibende Partei: Karl Kraus, Schriftsteller in
Wien III. Hintere Zollamtsstrasse 3
durch:
Verpflichtete Partei: Anton Kuh, Schriftsteller in
Wien III. Hotel
Beatrix, Beatrixgasse 1.
wegen S 527.09
und S 11.20
S 538.29
2 fach
2 Rubriken
1 Vollmacht
1 Beilage
Gesuch um
Forderungsexekution.
Auf Grund des beigelegten Beschlusses des Landesgerichtes für
Strafsachen Wien I vom 7. Dezember 1927,
G.Z. Bl. XIV 984/27 (U IV 570/26)
beantragt die betreibende Partei
folgende
Exekutionsbewilligung
Zur Hereinbringung der
vollstreckbaren Forderung
der betreibenden Partei von … S 527.09
und von … S 11.20
S 538.29
und der Kosten dieses Antrages
wird die Exekution durch
I.
Pfändung der der verpflichteten Partei gegen den Dritt
schuldner Konzertdirektion Georg Kugel, Wien VII. Faßziehergasse Nr.
7 auf Grund einer Veranstaltung eines Vor
trages angeblich
zustehenden Forderung im Betrage von
S 600.–
II. Überweisung der gepfändeten
Forderung zur Einziehung bis
zur
Höhe der vollstreckbaren Forderung, unbeschadet etwa
früher erworbener Rechte dritter
Personen bewilligt, und
dem Drittschuldner verboten, zur Berichtigung der
gepfände
ten
Forderung oder auf Abschlag dieser Forderung an die
verpflichtete Partei Zahlung zu
leisten. Letzterer wird
jede
Verfügung über die gepfändete Forderung, sowie über
das für die bestellte Pfand und
insbesondere die gänzliche
oder
teilweise Einziehung dieser Forderung untersagt.
Mit Zustellung dieses
Zahlungsverbotes an den
Drittschuldner ist die bewilligte Pfändung als
bewirkt anzu
sehen und
zugunsten der vollstreckbaren Förderung der betreibenden
Partei an der oben bezeichneten Forderung ein
Pfandrecht erworben.
Als Exekutionsgericht hat das
Exekutionsgerichtin Wien einzuschreiten.