Ich habe die mir übersendete Abrechnung überden Vortrag Anton Kuh vom 19.
November 1928 einem Sachverständigen
gezeigt, der mir erklärte, es
müsse dabei unbedingt ein Irrtum un
terlaufen sein. Insbesondere
bemängelte er die Höhe der Inserate
in der Neuen Freien Presse mit einem Betrag von S 483.– und
die
Verzeichnung einer
Arrangementgebühr neben einen 60%igen Anteil
am Reingewinn. Es sei
ausgeschlossen, dass der Veranstalter an dem
Vortrag S 435.56 Verdienst habe,
der Vortragende aber nur S 157.–.
Ich müsste also, falls Sie mir nicht die richtiggestellte Rechnung
innerhalb 3 Tagen einsenden,
veranlassen, dass diese Berechnungen
an Handen Ihrer Bücher in einem
Prozesse überprüft werden und ins
besondere auch die Berechnungen
früherer Vorträge zum Vergleiche
herangezogen werden.
Ich ersuche daher um die
Einsendung der
richtiggestellten Rechnung und zeichne
hochachtungsvoll
Rekommandiert