Sehr geehrter Herr Kollege!


Da der Verlag „Die Fackel“ als Zweitschuldner für die
Gerichtskosten haftet, ist die Rechnung der GerichtskasseBerlin über 10.50 Reichsmark in Ordnung. Ich habe diesen
Betrag an die Gerichtskasse überwiesen und bitte um Rück
erstattung.


Mit vorzüglicher kollegialer Hochachtung
und herzlichen Grüßen
Ihr sehr ergebener
Katz


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