In der Nr. 46 der „Kölner Woche“ vom 22. Mai 1926 Sei
te 911 sind unter der
allgemeinen Ueberschrift „Buntes
Allerlei“
11 Aphorismen
aus dem Buche „Sprüche und Widersprüche“
des von
mir vertretenen Herrn Karl Kraus
unberechtigter Weise abgedruckt.
Vor der Aufnahme in das Buch waren die Aphorismen in der von Herrn
Karl Kraus
herausgegebenen Zeitschrift „Die Fackel“
erschienen. Ob
wohl
Sie den Nachdruck nur mit Quellenangabe „Kölner Woche“ und für das
Feuilleton den Nachdruck
überhaupt nicht gestatten, unterliessen
Sie es die Zustimmung des Herrn
Karl Kraus zu
dem Abdruck einzu
holen, ferner auch nur seinen Namen oder Ihre Quelle zu nennen.
Hiedurch haben Sie eine
Verletzung des Urheberrechtes begangen.
Herr Kraus hat mich
beauftragt die entsprechenden Schritte wegen
Verfolgung dieser strafbaren
Handlung und Geltendmachung des
Schadenersatzanspruches
einzuleiten, wenn Sie nicht vorziehen
binnen 8 Tagen in meiner Kanzlei als Busse den Betrag von 500.–
Goldmark und die in meiner
Kanzlei aufgelaufenen Kosten der
Informationserteilung und
dieser Mahnung in der Höhe von 50.– GM
zu bezahlen.
Hochachtungsvoll
rekomm.