ABSCHRIFT
Ihre Verständigung P D Zl 4-11321/26 können wir
keineswegs als Erledigung unserer
Reklamation vom 5. Mai 1926,
Geschäftszahl b 778 anerkennen. Es hat sich hier der
unerhörte
Fall ereignet, daß
die Post eine rekommandierte Sendung, die
korrekt adressiert und mit der
Adresse des Absenders versehen
war,
nicht zugestellt hat und nun, nach einem Jahr – die Absendung
erfolgte am 21. Dezember 1925
(Aufgabe-Nr. 7193) –, dem Absender
einfach die Mitteilung macht,
daß die Sendung um den Betrag von
S 6.02 „veräußert“ wurde. Der Inhalt der Sendung war ein sehr
wertvolles
Buch mit handschriftlicher
Widmung und wir müssen
darauf
bestehen, daß die Post den gesetzlich
normierten Höchst
betrag für den Verlust ersetzt.
Wir ersuchen um restlose
Aufklärung des Falles
und um
Einsendung des angesprochenen Betrages.
Hochachtungsvoll
Verlag „Die Fackel“