Traumtheater


ABSCHRIFT


Ihre Verständigung P D Zl 4-11321/26 können wir
keineswegs als Erledigung unserer Reklamation vom 5. Mai 1926,
Geschäftszahl b 778 anerkennen. Es hat sich hier der unerhörte
Fall ereignet, daß die Post eine rekommandierte Sendung, die
korrekt adressiert und mit der Adresse des Absenders versehen
war, nicht zugestellt hat und nun, nach einem Jahr – die Absendung
erfolgte am 21. Dezember 1925 (Aufgabe-Nr. 7193) –, dem Absender
einfach die Mitteilung macht, daß die Sendung um den Betrag von
S 6.02 „veräußert“ wurde. Der Inhalt der Sendung war ein sehr
wertvolles Buch mit handschriftlicher Widmung und wir müssen
darauf bestehen, daß die Post den gesetzlich normierten Höchst
betrag für den Verlust ersetzt.


Wir ersuchen um restlose Aufklärung des Falles
und um Einsendung des angesprochenen Betrages.


Hochachtungsvoll
Verlag „Die Fackel“


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