UI 56/27
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Landesgericht für Strafsachen Wien I


Beschluss.


In der Strafsache gegen Eduard Straas wegen Uebertretung
des § 30 Pr.Ges. hat das Landesgericht für Strafsachen Wien I als Be
rufungsgericht für Uebertretungssachen heute in nicht öffentlicher
Sitzung nach Anhörung des Staatsanwaltes über Antrag des Privatanklägers
Karl Kraus dem Angeklagten gemäß §§ 389, 390, 390a St.P.O. aufgetragen,
dem Privatankläger die mit 4 S 78 g bestimmten Beschwerdekosten zu er
setzen.


Für den Antrag auf Kostenbestimmung, der mit der Beschwerde zu
verbinden war, können keine Kosten zugesprochen werden.


Wien, am 15. Juni 1927.


Dr. Altmann


Für die Richtigkeit der Ausfertigung
der Kanzleileiter:
Pollak


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