UI 56/27
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Landesgericht für Strafsachen Wien I
Beschluss.
In der Strafsache gegen Eduard Straas wegen Uebertretung
des § 30 Pr.Ges. hat das Landesgericht für Strafsachen Wien I als Be
rufungsgericht für
Uebertretungssachen heute in nicht öffentlicher
Sitzung nach Anhörung des
Staatsanwaltes über Antrag des Privatanklägers
Karl Kraus dem
Angeklagten gemäß §§ 389, 390, 390a St.P.O. aufgetragen,
dem Privatankläger die
mit 4 S 78 g bestimmten Beschwerdekosten zu er
setzen.
Für den Antrag auf
Kostenbestimmung, der mit der Beschwerde zu
verbinden war, können keine
Kosten zugesprochen werden.
Wien, am 15. Juni 1927.
Dr. Altmann
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung
der
Kanzleileiter:
Pollak