Vr. XXVI 2366/27
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Beschluß


Ueber Antrag des Privatanklägers Karl Kraus, Wien III. Hintere Zollamtsstrasse Nro 3 vertreten durch Dr. Oskar Samek, Rechts
anwalt inWien I Schottenring 14 wird die gegen Dr. Johann Hannak
Wien X. Arsenal, Objekt 9 wegen Vergehens gegen die Sicherheit
der Ehre eingeleitete Voruntersuchung gemäß § 109 STPO. einge
stellt.


Gemäß § 390 STPO. wird dem Privatankläger der Ersatz aller
infolge seines Einschreitens aufgelaufenen Kosten des Strafver
fahrens aufgetragen.


Gemäß § 391 STPO. werden die Kosten des Strafverfahrens
für einbringlich erkannt.


Landesgericht für Strafsachen Wien I
Abt. XXVI am 28.11.1927
Der Untersuchungsrichter:
DrSchima


Herrn
Dr. Oskar Samek, Rechtsanwalt Wien
noe. Karl Kraus in Wien III.


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