Sehr geehrter Herr Kollege,
Ihren Brief vom 6. d.M. und die beiden Abschriften des Aufsatzes
des Angeklagten habe ich erhalten. Die eine davon habe ich mit
entsprechenden Begleitworten dem Gericht eingereicht.
§ 21 des
Reichspressgesetzes behandelt ein besonderes Fahrlässigkeits
delikt. Auch der 2. Absatz hat
ein solches im Auge. Der Widerkläger
aber will seine Widerklage auf
das allgemeine Strafgesetz stützen.
Im Übrigen ist abzuwarten, wie er
die Zulässigkeit einer Widerklage
im Termin selbst begründen werde.
Wird Herr Kraus selbst an Gerichtsstelle erscheinen?
Mit kollegialem Gruss
Ihr
Victor Fraenkl