An das
Landesgericht für Strafsachen I
Abteilung IV
Wien.
Karl Kraus,
Schriftsteller
Wien III., Hintere Zollamtsstrasse 3.
durch:
1 fach
1 Vollmacht
Bittet um
Urteilsabschrift.
Ich wurde im Jahre 1901 in der
Rechtssache
Hermann Bahr gegen mich G.Z. VII 194/00 Rote Zahl 2525
wegen Ehrenbeleidigung begangen
durch die Presse, zu K 1.800.–
Geldstrafe verurteilt. In einem Beleidigungsprozesse, den ich
gegen den Schriftsteller Kerr in Berlin
fahre, hat dieser be
hauptet, dass ich wegen verleumderischer Beleidigung verurteilt
wurde. Ich benötige daher
dringend eine Urteilsabschrift, aus
deren Begründung bezüglich der
Strafe hervorgehen muss, dass
zwar der Wahrheitsbeweis nicht als erbracht angesehen wurde,
dass aber bei dem Strafausmasse
der gute Glauben, in welchem
ich
mich befunden habe, berücksichtigt wurde.
Ich stelle daher die
Bitte:
mir dringendst eine Abschrift
des Urteiles zu Handen meines
ausgewiesenen Anwaltes Dr. Oskar Samek, Rechtsanwalt in
Wien I., Schottenring Nr. 14 zuzustellen.