Sehr geehrter Herr Kollege,


in der Privatklagesache Kraus gegen Kerr ist heute ein Vergleich
dahin zu Protokoll erklärt worden, dass Klage und Widerklage zu
rückgenommen und die Kosten geteilt werden. Das Letztere bedeutet,
dass jede Partei die Hälfte der gerichtlichen und ihre eignen
aussergerichtliehen Kosten übernimmt. Sog. Ehrenerklärungen und
Publikationsverpflichtungen blieben ausser Betracht.


Der Richter hatte den Abschluss eines Vergleichs angeregt. Der
gegnerische Vertreter hat diese Anregung aufgenommen, und ich habe
eine vergleichsweise Erledigung ebenfalls für die „gescheiteste“
erklärt.


Ich habe mir aber einen Widerruf innerhalb drei Wochen vorbe
halten und bitte daher um rechtzeitige Mitteilung der Stellung
nahme des Herrn Kraus.


Mit kollegialem Gruss
Victor Fraenkl


Nachschrift.


Den anliegenden Schriftsatz habe ich gestern
erhalten.


d.O


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