Sehr geehrter Herr Kollege,
in der Privatklagesache Kraus gegen Kerr ist heute ein Vergleich
dahin zu Protokoll erklärt
worden, dass Klage und Widerklage zu
rückgenommen und die Kosten
geteilt werden. Das Letztere bedeutet,
dass jede Partei die Hälfte
der gerichtlichen und ihre eignen
aussergerichtliehen Kosten
übernimmt. Sog. Ehrenerklärungen und
Publikationsverpflichtungen
blieben ausser Betracht.
Der Richter hatte den Abschluss eines Vergleichs angeregt. Der
gegnerische Vertreter hat diese Anregung aufgenommen, und ich
habe
eine vergleichsweise
Erledigung ebenfalls für die „gescheiteste“
erklärt.
Ich habe mir aber einen
Widerruf innerhalb drei Wochen vorbe
halten und bitte daher um
rechtzeitige Mitteilung der Stellung
nahme des Herrn Kraus.
Mit kollegialem Gruss
Victor Fraenkl
Nachschrift.
Den anliegenden Schriftsatz habe ich gestern
erhalten.
d.O