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Sehr geehrter Herr College,


in der Privatklagesache Kraus gegen Kerr habe ich namens des Herrn
Karl Kraus, damit aus der eventuellen Annahme des vom Gericht angereg
ten Vergleichs keine irrige Folgerung gezogen werden kann, Folgendes
zu erklären:


Wie ich bereits an Gerichtsstelle am 2. d.M. geäussert habe, würde ein
solcher Vergleich nichts mit irgendwelchen Versprechungen für wei
teres Verhalten zu tun haben. Er könnte lediglich eine processuale
Erledigung dieser Angelegenheit bedeuten, während ihre kulturpoli
tische Seite unberührt bliebe. Es läge also völlig im Ermessen des
Herrn Karl Kraus, sich als Publicist dann und so mit Herrn Dr. Kerr
zu beschäftigen, wann und wie er es als geboten erachten würde.


Mit kollegialer Hochachtung!
gez: Victor Fraenkl