Sehr geehrter Herr College,
in der Privatklagesache Kraus gegen Kerr
habe ich namens des Herrn
Karl Kraus, damit aus der eventuellen Annahme des vom
Gericht angereg
ten Vergleichs keine irrige
Folgerung gezogen werden kann, Folgendes
zu erklären:
Wie ich bereits an
Gerichtsstelle am 2. d.M. geäussert habe, würde ein
solcher Vergleich nichts mit
irgendwelchen Versprechungen für wei
teres Verhalten zu tun
haben. Er könnte lediglich eine processuale
Erledigung dieser
Angelegenheit bedeuten, während ihre kulturpoli
tische Seite unberührt
bliebe. Es läge also völlig im Ermessen des
Herrn Karl Kraus, sich als Publicist dann und so mit Herrn Dr. Kerr
zu beschäftigen, wann und
wie er es als geboten erachten würde.
Mit kollegialer
Hochachtung!
gez: Victor Fraenkl