Sehr geehrter Herr College,


ich wähne Sie im Besitz meines Eilbriefs vom 21. d.M., bin aber
ohne weitere Nachricht von Ihnen.


Rechtsanwalt Heine hat mir Folgendes geantwortet:


„Sehr geehrter Herr College,
Und ich habe vice versa dasselbe erklärt.“


Meine Liquidation, die ich in meinem Schreiben vom 21. angekündigt
habe, berechne ich auf RM. 200. Ich bitte Sie, Herrn Kraus zu ihrer
Begleichung gfl. veranlassen zu wollen.


Der von mir bezeichnete Betrag ist mit Rücksicht auf die für die
Bearbeitung der Angelegenheit verwendete Zeit und Mühe sehr niedrig
gegriffen.


Soll ich nun die Drucksachen und Abschriften der Reimereien und Auf
sätze des Kerr an Sie zurückschicken?


Mit kollegialer Hochachtung!
Victor Fraenkl


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