Sehr geehrter Herr College,


in der Privatklagesache Kraus gegen Kerr habe ich von Ihnen auf
meine Schreiben von 21. und 23. Februar keine Aeusserung erhalten.
Dagegen hat mir das Gericht den anliegenden Beschluss zugestellt,
aus dem sich die Einstellung des Verfahrens ergiebt. Herr Kraus
hat also, wiewohl reichlich Zeit dazu gewesen ist, den unter Vor
behalt geschlossenen Vergleich nicht widerrufen.


Dass ich im Termin darauf einging, einen Vergleich unter Vorbehalt
zu schliessen, war nach Ihren vorherigen Briefen selbstverständlich;
ich wiederhole das, was ich Ihnen am 19. Februar darüber geschrieben
habe. Dass Herr Kraus die lange Frist ungenutzt verrinnen liess, ist
nicht von mir zu vertreten.


Ich gestatte mir, meine Liquidation von RM. 200 in Erinnerung zu
bringen, und zeichne mit kollegialer Hochachtung!


Victor Fraenkl


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