Sehr geehrter Herr Justizrat!
Ich teile Ihnen mit, dass
der Verlagder Fackel Ihnen
den begehrten Betrag von 200.– Mark
über Leipzig überwiesen hat. Zu Ihrer Aufklärung möchte
ich noch hinzufügen, dass
ich Ihre beiden Briefe vom 21.
und 23. Feber deshalb nicht beantwortet habe, weil ja
in dem Auftrag des
neuerlichen Schreibens an den gegnerischen Anwalt das
beabsichtigte Verstreichenlassen der
Frist zum Widerruf des
Vergleiches klar zum Ausdruck ge
bracht worden ist, und die
Kostenliquidation vor Rück
kehr des Herrn Kraus aus München nicht erfolgen konnte.
Mit kollegialer
Hochachtung
ACDH-CH OEAW
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