Erklärung


In Sachen Kerr ./. Kraus – 38.0. 400/28 des
Landgerichts I, Berlin, gebe ich folgende Erklärung ab:


Da ich sehe, daß das Berliner Gericht der Absicht
des Herrn Kerr, eine klare Strafsache auf die Zivilgerichts
barkeit abzuschieben und durch Deutung einer satirischen
Wendung als Bedrohung seines Urheberrechts mir einen
Kostenschaden zuzufügen nicht entgegengetreten ist – es
wurden sogar entsprechend seiner Auffassung in seinem Sinne alle Ankündi
gungen des Druckes seiner Schriftsätze und seiner zu er
wartenden Antworten als Drohung mit der Veröffentlichung
seiner Kriegslyrik aufgefasst –; da die nach der Zurückweisung meines Ablehnungsgesuches
voraussehbare Entschei
dung nur kostspieliger aber sonst durchaus konform meiner
Absicht wäre, die Kriegsgedichte des Herrn Kerr nur inner
halb der autorrechtlichen Möglichkeiten zu veröffentlichen,
und zu verbreiten,und da ich nicht den Wunsch haben kann,
den Erfolg Ertrag meiner publizistischen Mühe mit Dr. Kerr seinem
Anwalt zuzuwenden, so werde ich mich jetzt nicht mehr
vertreten und ein Versäumnisurteil über mich ergehen lassen.


Wien, den