Erklärung
In Sachen Kerr ./. Kraus – 38.0. 400/28 des
Landgerichts I, Berlin, gebe
ich folgende Erklärung ab:
Da ich sehe, daß das Berliner Gericht der Absicht
des Herrn Kerr, eine klare Strafsache auf die Zivilgerichts
barkeit abzuschieben und durch
Deutung einer satirischen
Wendung
als Bedrohung seines Urheberrechts mir einen
Kostenschaden zuzufügen nicht
entgegengetreten ist – es
wurden
sogar
entsprechend seiner Auffassung
in seinem Sinne
alle Ankündi
gungen des Druckes seiner Schriftsätze und seiner zu er
wartenden Antworten als Drohung mit der Veröffentlichung
seiner Kriegslyrik aufgefasst –; da die
nach der Zurückweisung meines
Ablehnungsgesuches
voraussehbare Entschei
dung nur kostspieliger
aber sonst durchaus konform meiner
Absicht wäre, die Kriegsgedichte des Herrn Kerr
nur inner
halb der
autorrechtlichen Möglichkeiten zu veröffentlichen,
und zu verbreiten,und da ich nicht den Wunsch
haben kann,
den
Erfolg
Ertrag
meiner publizistischen Mühe mit Dr. Kerr
seinem
Anwalt zuzuwenden, so werde ich mich jetzt nicht mehr
vertreten und ein
Versäumnisurteil über mich ergehen lassen.
Wien, den