Auf Ihre an Herrn Karl Kraus gerichtete Zuschrift
in der sie „die Charakterisierung Ihrer Motive als beleidi
gende Unterstellung zurückweisen“, erwidere ich, daß Sie
sich mit dieser Zurückweisung an die unrichtige Adresse
gewandt haben. Herr Karl Kraus ist nicht in der Lage,
diese Charakterisierung – deren Wortlaut er, im Gegensatz
zu der von Ihnen gemachten Aeusserung, ja nicht bestreiten
kann – zurückzunehmen. Wenn Sie sie als beleidigend emfin
den, so müßten Sie sich an das Strafbezirks amt gericht I in Wien
wenden.


Mit vorzüglicher Hochachtung
Rechtsanwalt.