Auf Ihre an Herrn Karl Kraus gerichtete Zuschrift
in der sie „die
Charakterisierung Ihrer Motive als beleidi
gende Unterstellung
zurückweisen“, erwidere ich, daß Sie
sich mit dieser Zurückweisung an
die unrichtige Adresse
gewandt
haben. Herr Karl Kraus ist
nicht in der Lage,
diese
Charakterisierung – deren Wortlaut er, im Gegensatz
zu der von Ihnen gemachten
Aeusserung, ja nicht bestreiten
kann – zurückzunehmen. Wenn Sie sie als beleidigend emfin
den, so müßten Sie sich an das
Strafbezirks
amt
gericht
I in Wien
wenden.
Mit vorzüglicher
Hochachtung
Rechtsanwalt.