In Sachen Kerr ./. Kraus (Plakatsache)
muss Herr
Kraus nach dem jetzigen Stand der Angelegenheit die Ver
fahrenskosten
unbedingt tragen, damit er nicht, falls
er nach Deutschland kommt,
gepfändet wird. Wir haben aber
jetzt die allerschönste Gelegenheit, Herrn Alfred Kerr
einen grösseren Kostenschaden
zuzufügen, und ihm seine
einstweilige Verfügung zu verleiden. Wie ich aus der ge
samten Literatur und
Rechtssprechung zweifelsfrei fest
gestellt habe, muss die
vorgenannte einstweilige Verfü
gung mangels Zustellung an Herrn
Kraus wegen Ablauf der
Vollziehungsfrist unbedingt
aufgehoben werden. Sobald
dies
der Fall ist, bekommt selbstverständlich Herr Kraus
wegen Fortfall des Kostentitels
seine Kosten in vorlie
gender Sache wieder, und Herr Kerr hat noch einen
er
heblichen Betrag
für Gerichtskosten und für meine An
waltskosten zu zahlen. Ich
schlage daher vor, und bitte
um
freundliche Anweisung binnen 10 Tagen, ob Herr Kraus
damit einverstanden ist, dass
Herr Kerr unverzüglich
zwecks Aufhebung der
einstweiligen Verfügung in der
Plakatsache vor Gericht geladen wird.
Damit Herr Kraus keinerlei Bedenken hat, erklä
re ich gleichzeitig
folgendes:
Ich übernehme für diese
meine Rechtsauskunft
und für
den zu unternehmenden Schritt die volle Haf
tung dergestalt, dass im
Falle des Unterliegens des
Herrn Kraus alle durch diesen meinen Rat und
diesen
meinen Schritt
künftig in der einstweiligen Verfügungs
sache betreffend Plakat
entstehenden Kosten von mir
getragen werden.
Mit besten Empfehlungen
und in alter Verehrung
Dr. Laserstein
Rechtsanwalt.