Euer Wohlgeboren!
Ich gestatte mir, Ihnen zwei
Schriftstücke zum Abdruck anzubieten, davon
Zusammenhang ein keineswegs
oberflächlicher ist. Um Mißverständnissen
vorzubeugen, betone ich, daß eine
persönliche Begegnung zwischen Herrn
Karl Kraus und mir niemals stattgefunden hat.
Von dem Inhalt des ersten, des
Briefes an
Professor Swoboda, dürfte das
Interesse, welches Ihre Zeitschrift an der österreichischen
Volkswirtschaft hat, nicht
unberührt bleiben.
Mein subjektives Recht, die
angegebene Gegenleistung zu verlangen, hab ich
nicht dem Professor, nicht dem Rektor der
Universität und nicht dem Bundeskanzler
zu beweisen, sondern nur dem Herrn Karl Kraus und
Ihnen, für den Fall, daß
Sie den
Brief an
Professor Swoboda in Ihrer Zeitschrift erscheinen lassen. Dieses
Recht besteht zufolge der in Nr.
827–833 (Anfang Februar) der Fackel auf S. 77 unter
„22. November“ erschienenen Notiz. Daß die technische Möglichkeit,
welche das
Burgtheater bietet, in Betracht kommt, hat Karl Kraus dadurch zum Ausdruck
gebracht, daß er im Frühjahr 1926
bei der Burgtheaterdirektion anfragen ließ, ob ihren
Schauspielern mit Freikarten zu
seiner Vorlesung Macbeth gedient wäre, – die
gegen seine Gewohnheit
anzubieten, Karl Kraus ein vitales Interesse am Burgtheater
gezeigt hat, ein Interesse, das
von der Tatsache unberührt bleibt, daß er vom Burgtheater bis heute keine Antwort erhalten hat. Daß ich das so bestehende Recht
geltend
machen darf, beweise
ich durch das zweite Schriftstück „Zueignung“.
Ich hoffe, morgen feststellen zu
können, daß das erste Schriftstück in
die Hände
des Adressaten gelangt ist, und werde mir dann gestatten, bei Ihnen
anzufragen,
ob Sie beide im
„Österreichischen Volkswirt“
erscheinen lassen wollen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Hans Loewe
Wien II Vereinsgasse I