Volkskampf, 29.1.1927


Landesgericht für Strafsachen Wien I


Beschluss.


U I 70/27


In der Strafsache gegen Emil Schifter wegen Ueber
tretung des § 30 Pressges. hat das Landesgericht für Strafsachen Wien I
als Berufungsgericht für Uebertretungssachen heute in nicht öfffent
licher Sitzung nach Anhörung der Staatsanwaltschaft die Beschwerde des
Privatanklägers Karl Kraus gegen den Beschluss des Strafbezirksgerichtes I in Wien vom 24. März 1927 U I 70/27/9 als unbegründet abgewies
sen, weil festgestellt erscheint, dass zur Zeit der Beschlussfassung
gegen den Angeklagten das Verfahrens wegen Vergehens gegen die Sicherheit
der Ehre zur Zahl Vr XXVI 5497/26 hier gerichtsanhängig war die Voraussetz
ungen des § 56 St.P.O. zur Verbindung des gegenständlichen Verfahrens
mit diesen Verfahren wegen Vergehens gegeben waren und dem Strafbezirks-
gerichte eine Entscheidung auf Ausscheidung gemäss § 57 St.P.O.
aus den Verfahren wegen Vergehens nicht zustand. Zur Entscheidung
über den Eventualantrag der Beschwerde werden die Akten dem zustän
digen Untersuchungsrichter abgetreten.


Wien, am 4. Mai 1927
Dr. Robert Schneeweiß


Für die Richtigkeit der Ausfertigung
der Kanzleileiter:
Pollak


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