Wien, 1. März 1912
Herrn
Karl Kraus
Wien
Wir bestätigen Ihnen
nachfolgende Ver
einbarung welche wir – Dr. Alfred Kraus, JosephKraus und Rudolf Kraus in unserer Eigen
schaft als öffentliche
Gesellschafter der Firma
Jacob Kraus, – ich
Frau Rachelle Kraus als Erbin
nach Herrn Richard Kraus und
demnach als Theil
nehmerin eines stillen Gesellschaftsverhältnisses
mit der Firma
Jacob Kraus, mit
Ihnen ge
troffen
haben:
1.) Ihre sämmtlichen wie immer
gearteten
Forderungen,
Ansprüche und Rechte an die Firma
Jacob Kraus haben
vom heutigen Tage angefangen
als
erloschen zu gelten. Sie haben insbesondere keinerlei
Ansprüche an die Firma
Jacob Kraus im
Falle der
Umwandlung derselben in
eine Actiengesellschaft,
und es ist auch Ihr Anspruch auf
eine Auszahlung
von 6% Zinsen
eines Kapitals von K 80.000,– bezw. auf
Auszahlung des Kapitals selbst im
Falle Ihrer Verehelichung
vollkommen aufgehoben und erloschen.
2.) Dagegen erhalten Sie von den
Gefertigten
eine Lebensrente
von K 12000.– schreibe Zwölf
tausend Kronen jährlich, zahlbar
in monatlichen
Raten à K 1000.–
schreibe tausend Kronen
das erste
mal am 1. März 1912 und sohin an jedem
folgenden Monatsersten. Für die
Zahlung dieser
Lebensrente haften
wir Ihnen gegenüber
persönlich
und solidarisch. Die Verpflichtung
zur Zahlung der Lebensrente geht auch auf
unsere Erben und Rechtsnachfolger
über.
Zum Begehren auf
Sicherstellung der Renten
zahlung sind Sie in keinem Falle
befugt.
Im Verhältnisse untereinander
haften wir
für die Bezahlung der
Lebensrente zu gleichen Theilen.
3.) Wir erklären Ihnen
gleichzeitig im Namen der
Firma
Jacob Kraus, daß
durch die hier vorliegende
Novation und gegenseitige Schuldentlassung auch
die der Firma
Jacob Kraus wider
die Sie geliefertes
Papier per
Ende Februar 1912 zustehende Forderung
als erloschen und getilgt
anzusehen ist.
4.) Wir verpflichten uns zu
bewirken, daß Ihnen
die Firma
Jacob Kraus oder
deren Rechtsnachfolgerin
das
Papier für die von Ihnen herausgegebenen
Druckschriften zu den bisherigen
Preisen bis Ende
Februar 1917
liefere. Die Bezahlung dieser Papier
lieferungen hat durch uns zu
gleichen Theilen zu erfolgen,
soweit die Facturensummen pro Jahr K 2800.–
nicht übersteigen. Einen diese
Summe übersteigenden
Betrag haben
Sie selbst und allein zu bezahlen.
Hochachtungsvoll
Joseph Kraus
Dr. Alfred Kraus
Rudolf Kraus
Rachelle Kraus