Wien, 1. März 1912


Herrn
Karl Kraus
Wien


Wir bestätigen Ihnen nachfolgende Ver
einbarung welche wir – Dr. Alfred Kraus, JosephKraus und Rudolf Kraus in unserer Eigen
schaft als öffentliche Gesellschafter der Firma
Jacob Kraus, – ich Frau Rachelle Kraus als Erbin
nach Herrn Richard Kraus und demnach als Theil
nehmerin eines stillen Gesellschaftsverhältnisses
mit der Firma Jacob Kraus, mit Ihnen ge
troffen haben:


1.) Ihre sämmtlichen wie immer gearteten
Forderungen, Ansprüche und Rechte an die Firma
Jacob Kraus haben vom heutigen Tage angefangen
als erloschen zu gelten. Sie haben insbesondere keinerlei
Ansprüche an die Firma Jacob Kraus im Falle der
Umwandlung derselben in eine Actiengesellschaft,
und es ist auch Ihr Anspruch auf eine Auszahlung
von 6% Zinsen eines Kapitals von K 80.000,– bezw. auf
Auszahlung des Kapitals selbst im Falle Ihrer Verehelichung
vollkommen aufgehoben und erloschen.


2.) Dagegen erhalten Sie von den Gefertigten
eine Lebensrente von K 12000.– schreibe Zwölf
tausend Kronen jährlich, zahlbar in monatlichen
Raten à K 1000.– schreibe tausend Kronen
das erste mal am 1. März 1912 und sohin an jedem
folgenden Monatsersten. Für die Zahlung dieser
Lebensrente haften wir Ihnen gegenüber
persönlich und solidarisch. Die Verpflichtung
zur Zahlung der Lebensrente geht auch auf
unsere Erben und Rechtsnachfolger über.
Zum Begehren auf Sicherstellung der Renten
zahlung sind Sie in keinem Falle befugt.


Im Verhältnisse untereinander haften wir
für die Bezahlung der Lebensrente zu gleichen Theilen.


3.) Wir erklären Ihnen gleichzeitig im Namen der
Firma Jacob Kraus, daß durch die hier vorliegende
Novation und gegenseitige Schuldentlassung auch
die der Firma Jacob Kraus wider die Sie geliefertes
Papier per Ende Februar 1912 zustehende Forderung
als erloschen und getilgt anzusehen ist.


4.) Wir verpflichten uns zu bewirken, daß Ihnen
die Firma Jacob Kraus oder deren Rechtsnachfolgerin
das Papier für die von Ihnen herausgegebenen
Druckschriften zu den bisherigen Preisen bis Ende
Februar 1917 liefere. Die Bezahlung dieser Papier
lieferungen hat durch uns zu gleichen Theilen zu erfolgen,
soweit die Facturensummen pro Jahr K 2800.–
nicht übersteigen. Einen diese Summe übersteigenden
Betrag haben Sie selbst und allein zu bezahlen.


Hochachtungsvoll
Joseph Kraus
Dr. Alfred Kraus
Rudolf Kraus
Rachelle Kraus