Lieber Karl!
Seit längerer Zeit bemühe ich
mich die Angelegenheit Deines Renten
vertrages in Ordnung zu bringen.
–
Im Jahre 1922 habe ich einen
diesbezüglichen Vorschlag gemacht und
denselben zur Begutachtung Herrn
Dr. Wilhelm Rosenberg vorgelegt, welcher
ihn mit Schreiben vom 5. November 1922 als angemessen bezeichnet
hat.
Ich weiss nicht ob Dir dieser
Vorschlag seinerzeit vorgelegt
wurde; mir wurde mitgeteilt, dass er für Dich unannehmbar ist. –
Schon vor Inkrafttreten des
Familiengläubigergesetzes habe ich
mich zu einer entsprechenden Valorisierung Deiner Bezüge bereit erklärt.
Ich habe seither wiederholt die
Erledigung dieser Angelegenheit urgiert,
jedoch bis heute darüber keinen
definitiven Bescheid erhalten. Es bleibt
mir daher nichts anderes übrig
als mich direct an Dich zu wenden und Dich
zu ersuchen, folgendes zur
Kenntnis zu nehmen:
Ich bin bereit am 1/XII 1923 den
im Vertrag festgesetzten Betrag
auf das Viertausendfache zu valorisieren. Vertraglich hast Du K 1.000.–
monatlich zu erhalten, das wären
also valorisiert … dö.K 4,000.000.–
Auf mich entfallen davon 26 2/3 %
demnach per Monat … dö.K 1,066.667.–
Ausserdem erkläre ich mich bereit
für die Vergangenheit die nach
stehenden Vergütungen zu leisten:
Ab 1. Jänner 1921 bis 30. November 1923
26 2/3% von der Dividende, welche
auf 150 Stück Aktien unserer Gesellschaft
während dieser Zeit entfallen
ist. –
Ich bitte Dich, mir mitzuteilen,
ob Du mit diesem Vorschlage einver
standen bist. Andernfalls ersuche
ich Dich mir Deine Ansprüche bekannt
zu geben, damit ich mich zu
denselben äussern kann. –
Ich verbleibe mit bestem
Grusse
Dein:
Alfred