Lieber Karl!


Seit längerer Zeit bemühe ich mich die Angelegenheit Deines Renten
vertrages in Ordnung zu bringen. –


Im Jahre 1922 habe ich einen diesbezüglichen Vorschlag gemacht und
denselben zur Begutachtung Herrn Dr. Wilhelm Rosenberg vorgelegt, welcher
ihn mit Schreiben vom 5. November 1922 als angemessen bezeichnet hat.


Ich weiss nicht ob Dir dieser Vorschlag seinerzeit vorgelegt
wurde; mir wurde mitgeteilt, dass er für Dich unannehmbar ist. –


Schon vor Inkrafttreten des Familiengläubigergesetzes habe ich
mich zu einer entsprechenden Valorisierung Deiner Bezüge bereit erklärt.
Ich habe seither wiederholt die Erledigung dieser Angelegenheit urgiert,
jedoch bis heute darüber keinen definitiven Bescheid erhalten. Es bleibt
mir daher nichts anderes übrig als mich direct an Dich zu wenden und Dich
zu ersuchen, folgendes zur Kenntnis zu nehmen:


Ich bin bereit am 1/XII 1923 den im Vertrag festgesetzten Betrag
auf das Viertausendfache zu valorisieren. Vertraglich hast Du K 1.000.–
monatlich zu erhalten, das wären also valorisiert … dö.K 4,000.000.–
Auf mich entfallen davon 26 2/3 % demnach per Monat … dö.K 1,066.667.–


Ausserdem erkläre ich mich bereit für die Vergangenheit die nach
stehenden Vergütungen zu leisten: Ab 1. Jänner 1921 bis 30. November 1923
26 2/3% von der Dividende, welche auf 150 Stück Aktien unserer Gesellschaft
während dieser Zeit entfallen ist. –


Ich bitte Dich, mir mitzuteilen, ob Du mit diesem Vorschlage einver
standen bist. Andernfalls ersuche ich Dich mir Deine Ansprüche bekannt
zu geben, damit ich mich zu denselben äussern kann. –


Ich verbleibe mit bestem Grusse
Dein:
Alfred