An die
Niederösterreichische Rechtsanwaltskammer
Wien.


Karl Kraus,
Schriftsteller,
Wien III., Hintere Zollamtsstrasse 3.
durch:


1fach
1 Vollmacht


bittet um Festsetzung der Vertretungskosten seines früheren
Anwaltes Dr. Arnold Eisler.


Herr Dr. Arnold Eisler hat mich
wegen Aufwertung einer mir von den übrigen Erben nach meinem
verstorbenen Vater Jakob Kraus zu zahlenden Rente
rechtsfreundlich vertreten. Ueber meinen Aufwertungsantrag war
beim Bezirksgerichte Innere Stadt zur G.Z.Nc V 172/24 ein Ver
fahren nach dem Familiengläubigergesetz durchgeführt worden.


Auf mein Ersuchen, mir seine Honorar
note für die Vertretung zu zu senden, hat Herr Dr. Arnold Eisler
100.– S in Rechnung gestellt, die mir nach Rücksprache mit
meinem jetzigen Anwalte Dr. Oskar Samek, in Anbetracht der
durch Herrn Dr. Arnold Eisler aufgewendeten Mühe, als zu
gering berechnet erschienen. Ich habe sohin Herrn Dr. ArnoldEisler den Betrag von 500.– S als Honorar übersendet und
ihm anheim gestellt, den Mehrbetrag einem wohltätigen Zwecke
zuzuführen. Herr Dr. Arnold Eisler hat mir jedoch den
Betrag von 400.– S wieder zurückgestellt und erklärt, dass
seine Kosten tatsächlich nur 100.– S betragen. Da ich aber
der Ansicht bin, dass mit diesem Betrag die Mühe des Herrn
Dr. Arnold Eisler, nicht entsprechend honoriert ist und
ich den vollen ihm gebührenden Betrag, wenn er dessen Annahme
verweigert, einem wohltätigen Zweck zuführen will, bitte ich die
Niederösterreichische Anwaltskammer, die Höhe des Honorars des
Herrn Dr. Arnold Eisler für die Vertretung in der Rechts
sache Nc V 172/24 des Bezirksgerichtes Innere Stadt zu bestimmen
und mir zu Händen meines Anwaltes Dr. Oskar Samek be
kanntzugeben.


Karl Kraus.


Dr. Eisler
exp. am 3.III.27