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B.


Herr Karl Kraus hat mit seiner durch Herrn Rechtsan
walt Dr. Oskar Samek eingebrachten Eingabe depr. 4.III.1927
angesucht, die Herrn Dr. Arnold Eisler, Rechtsanwalt in Wien
für die Vertretung des Herrn Karl Kraus in Angelegenheit
der Aufwertung einer Rente nach Herrn Jakob Kraus gebühren
den Kosten zu bestimmen, da der von Herrn Dr. Eisler ange
sprochene Kostenbetrag von S 100.– dem Herrn Einschreiter
zu gering erscheine und er den vollen dem Anwälte gebühren
den Betrag bezahlen, eventuell den von diesem nicht ange
nommenen Teilbetrag einem wohltätigen Zweck widmen wolle.


Der Ausschuss ist nur im Falle einvernehmlichen An
suchens des Anwaltes und der zur Kostenzahlung verpflichte
ten Partei zur Kostenbetimmung befugt.


Herrn Dr. A. Eisler wird es anheimgegeben, sich der
Kostenbestimmung durch den Ausschuss zu unterwerfen; zu
stimmendenfalls wolle ein Kostenverzeichnis vorgelegt werden


Wien, am 22. März 1927


Der Ausschuss der Rechtsanwaltskämmer in Wien.


[Unterschrift]


Herrn Dr. Oskar Samek
Rechtsanwalt in Wien.