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B.
Herr Karl Kraus hat mit
seiner durch Herrn Rechtsan
walt Dr. Oskar Samek
eingebrachten Eingabe depr. 4.III.1927
angesucht, die Herrn Dr. Arnold Eisler,
Rechtsanwalt in Wien
für die Vertretung des Herrn Karl Kraus in
Angelegenheit
der Aufwertung
einer Rente nach Herrn Jakob Kraus gebühren
den Kosten zu bestimmen, da der
von Herrn Dr. Eisler ange
sprochene Kostenbetrag von S 100.– dem Herrn Einschreiter
zu gering erscheine und er den
vollen dem Anwälte
gebühren
den Betrag
bezahlen, eventuell den von diesem nicht ange
nommenen Teilbetrag einem
wohltätigen Zweck widmen wolle.
Der Ausschuss ist nur im Falle einvernehmlichen An
suchens des Anwaltes und der
zur Kostenzahlung verpflichte
ten Partei zur Kostenbetimmung
befugt.
Herrn Dr. A. Eisler wird es
anheimgegeben, sich der
Kostenbestimmung durch den Ausschuss zu
unterwerfen; zu
stimmendenfalls wolle ein Kostenverzeichnis vorgelegt werden
Wien, am 22. März 1927
Der Ausschuss der Rechtsanwaltskämmer in Wien.
[Unterschrift]
Herrn Dr. Oskar Samek
Rechtsanwalt in Wien.