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B.


Herrn Karl Kraus wird zu Handen seines Vertreters
Herrn Rechtsanwalt Dr. Oskar Samek eine Abschrift der von
Herrn Rechtsanwalt Dr. Arnold Eisler erstatteten Äusserung
depr. 5.IV.1927 zur Kenntnisnahme übermittelt.


Nach Inhalt dieser Äusserung besteht für den Ausschuss
nicht die Voraussetzung für eine Begutachtung des Kosten
anspruches.


Wien, am 5. April 1927


Der Ausschuss der Rechtsanwaltskammer in Wien


[Unterschrift]


Herrn Dr. Oskar Samek
Rechtsanwalt in Wien.