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B.
Herrn Karl Kraus wird zu
Handen seines Vertreters
Herrn
Rechtsanwalt Dr. Oskar
Samek eine Abschrift der von
Herrn Rechtsanwalt Dr. Arnold Eisler
erstatteten Äusserung
depr. 5.IV.1927 zur
Kenntnisnahme übermittelt.
Nach Inhalt dieser Äusserung besteht für den Ausschuss
nicht die Voraussetzung für eine
Begutachtung des Kosten
anspruches.
Wien, am 5. April 1927
Der Ausschuss der Rechtsanwaltskammer in Wien
[Unterschrift]
Herrn Dr. Oskar Samek
Rechtsanwalt in Wien.