In den Nummern 93 und 94 Ihrer Zeitung, erschienen
am 4. und 5. April 1927,
veröffentlichen Sie einen Aufsatz von
Willy Reese „Opfer der
Berühmtheit“, der mit kleinen Änderungen
ein Plagiat des von dem Wiener
Schriftsteller Karl Kraus
ver
fassten
Aufsatzes „Ein Biberpelz“ ist. Dieser Aufsatz ist im
Simplicissimus, in der Fackel
und in der Buchausgabe der Werke
des Herrn Kraus erschienen. Hiedurch hat Herr Willy Reese und
Ihr verantwortlicher Schriftleiter eine Verletzung des Urheber
rechtes begangen und Herr Kraus hat mich beauftragt, die ent
sprechenden Schritte wegen
Verfolgung dieser strafbaren Handlung
und Geltendmachung des
Schadenersatzanspruches einzuleiten, wenn
Sie nicht binnen 8 Tagen eine
Busse von 3000 Goldmark und die in
meiner Kanzlei auf gelaufenen Kosten der Informationserteilung und
dieser Mahnung in der Höhe von
100 Goldmark bezahlen. Selbstver
ständlich, steht es Ihnen frei,
sich an den Verfasser des Aufsatzes,
Herrn Willy Reese, schadlos zu halten.
Hochachtungsvoll
rekommandiert