Die FackelDie Rote Fahne, 13.5.1927Eine Frechheit der‚Wipag‘. Sie verweigert die Plakatierung eines Aufrufes von Karl Kraus


Auf Grund des § 23 Pr.G. ersuche ich
Sie im Vollmachtsnamen des Herrn Karl Kraus, Herausgebers
der Fackel, um Aufnahme der folgenden Berichtigung der meinen
Mandanten betreffenden, in Ihrem am Freitag den 13. Mai 1927,
Nr. 112, Seite 2, unter dem Titel „Eine Frechheit der ‚Wipag‘.Sie verweigert die Plakatierung eines Aufrufes von Karl Kraus
erschienenen Artikel behaupteten Tatsachen, in der im Pressgesetz
vorgeschriebenen Weise:


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