Auf Grund des § 23 Pr.G. ersuche
ich
Sie im Vollmachtsnamen des Herrn Karl
Kraus, Heraus
gebers der Fackel, um
Aufnahme der folgenden Berichtigung der
meinen Mandanten betreffenden, in ihrem am Freitag den 13. Mai
1927, Nr. 112, Seite 2, unter dem Titel „Eine Frechheit der‚Wipag‘. Sie verweigert die Plakatierung eines Aufrufes
vonKarl
Kraus“ erschienenen Artikel behaupteten Tatsachen,
in der im Pressgesetz
vorgeschriebenen Weise:
Sie schreiben: „Nunmehr ist der
Sozialdemokrat Karl Kraus mit der
sozialdemokratischen
‚Wipag‘ zusammengestossen.“ Es ist
unwahr, dass KarlKraus
Sozialdemokrat ist oder war, wahr ist, dass er keiner
politischen Partei angehört und
nie einer solchen angehört hat.
Wahr ist, dass er, soweit die sozialdemokratische Partei gegen
Krieg und Kriegsgewalt Stellung
nahm, diese Haltung anerkannt
hat. Wahr ist, dass er auf wiederholte Einladungen der sozialdemokratischen Kunststelle wie auch einzelner Arbeitervereine
mit der grössten Bereitwilligkeit
und aus Zuneigung zur Arbei-
tersache Vorträge zu Gunsten von
Fürsorgezwecken der Arbeiter
schaft gehalten hat.
Es ist unwahr, dass ihm die
Sozial
demokratie
zwecks Unterzeichnung des Fritz Grünbaum-Aufrufes
eifrig –
allerdings auch
vergebens – nachgelaufen ist: „Karl
Kraus
hatte die
Selbstachtung, diesen Aufruf nicht zu unterschreiben …“
Wahr ist, dass Karl Kraus nie aufgefordert wurde, diesen
Aufruf zu unterschreiben.