Der Ton Ihres Schreibens vom 6. ds.Mts.
beweist mir zur Genüge, dass
die Information, welche ich von dem
Fräulein im Verlag der
Fackel erhalten habe, dem Tatbestand den
ich in meinem Brief vom 2. Juni 1927 wiedergegeben habe,
entspricht.
Auf eine
weitere Auseinandersetzung bezüglich Ihres Briefes vom6. Juni 1927, den
ich wegen meiner Abwesenheit von Wien erst heute
beantworten kann, lasse ich
mich nicht ein. Ich sende Ihnen den
Brief vom
19./5.1927 zurück und überlasse es Ihnen, wenn Sie
eine Bestätigung der
Auskunft die Sie vom Verlag der Fackel
und
mir erhalten haben
sich verschaffen wollen, damit zu tun was
Ihnen beliebt.
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Beilage
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