Der Ton Ihres Schreibens vom 6. ds.Mts.
beweist mir zur Genüge, dass die Information, welche ich von dem
Fräulein im Verlag der Fackel erhalten habe, dem Tatbestand den
ich in meinem Brief vom 2. Juni 1927 wiedergegeben habe, entspricht.
Auf eine weitere Auseinandersetzung bezüglich Ihres Briefes vom6. Juni 1927, den ich wegen meiner Abwesenheit von Wien erst heute
beantworten kann, lasse ich mich nicht ein. Ich sende Ihnen den
Brief vom 19./5.1927 zurück und überlasse es Ihnen, wenn Sie
eine Bestätigung der Auskunft die Sie vom Verlag der Fackel und
mir erhalten haben sich verschaffen wollen, damit zu tun was
Ihnen beliebt.


1 Beilage
Rekommandiert


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